Bildungszentrum Zürichsee BZZ

Das BZZ

Wir sind das führende Bildungszentrum am Zürichsee.

Das Bildungszentrum Zürichsee ist die führende kantonale Berufsfachschule für zukunftsorientiertes Lehren und Lernen am Zürichsee. Wir stehen für anspruchsvolle und zielgerichtete Bildung für alle, die beruflich vorwärts kommen wollen.

Vision

Das Bildungszentrum Zürichsee ist die führende kantonale Berufsfachschule für zukunftsorientiertes Lehren und Lernen am Zürichsee. Wir stehen für anspruchsvolle und zielgerichtete Bildung für alle, die beruflich vorwärts kommen wollen.

Erweiterungsbau BZZ Südseite

Unsere Werte

In unserem täglichen Handeln lassen wir uns von drei Werten leiten.

Wertschätzung

Wir anerkennen unsere Partner in ihrem Wesen und den Leistungen. Unsere Grundhaltung ist positiv und wohlwollend. Wir gehen sorgfältig mit der Infrastruktur um.

Verbindlichkeit

Zusagen, Absprachen und Vereinbarungen halten wir ein. Wir setzen klare Ziele und Regeln und definieren klare Abläufe.

Transparenz

Wir sind offen gegenüber uns selbst und gegenüber anderen. Wir stehen zu den begründeten Meinungen und Überzeugungen. Wir pflegen eine offene Kommunikation.

Allgemeinbildung

Der allgemein bildende Unterricht (ABU) vermittelt grundlegende Kompetenzen aus dem gesellschaftlichen und privaten Lebenskontext.

Der ABU beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.

Im ABU kann der Auszubildende Basiskompetenzen erwerben, um einen Beruf zu erlernen. Der ABU bietet die Möglichkeit, Defizite im Bereich der Sprachkompetenzen und weiteren persönlichen, sozialen oder methodischen Kompetenzen aufzuarbeiten.

Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht. Er muss von allen Lernenden besucht werden, welche nicht eine BMS besuchen oder auf Grund einer Zweitlehre bereits einen Abschluss in ABU aufweisen. Der ABU  richtet sich nach dem BBT-Reglement, welches in einen Schullehrplan umgesetzt wurde.

Schulunterricht

Lektionentafel

Der Unterricht umfasst in drei Wochen-Lektionen offiziell zwei Fachbereiche: Gesellschaft (G) und Sprache-Kommunikation (S-K). In diesen beiden Fächern wird pro Semester je eine Note erteilt. Die einzelnen Semesterthemen sind aus dem Schullehrplan ersichtlich, der BZZ-intern erarbeitet wurde.

Exkursionen

In der Regel findet pro Jahr mindestens eine Exkursion statt. Das kann ein Museum, ein Besuch im Bundeshaus oder eine Veranstaltung mit einem Fach-Kollegen zusammen sein.

Lesungen

Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:

  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung
  • Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Gesellschaft undSprache/Kommunikation

Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem internen Portal.

Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.

Schlussprüfung

Ausgewählte Aspekte aus den Fachbereichen Gesellschaft und Sprache/Kommunikation werden an einer Schlussprüfung geprüft. Es gibt für beide Fachbereiche eine gemeinsame Note.

Auf­nah­me­prü­fung

für die BMS

Für den Besuch der BMS ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Eine prüfungsfreie Aufnahme ist unter gewissen Bedingungen möglich.

Erlaubte Hilfsmittel

 Mathematik Zeichenutensilien, üblicher Sekundarschulrechner (ohne CAS und nicht grafikfähig)
 Deutsch Duden beim Aufsatz, sonst keine Hilfsmittel erlaubt
 Englisch keine Hilfsmittel erlaubt
Französisch keine Hilfsmittel erlaubt

Prüfungsfreie Zulassung

Prüfungsfrei aufgenommen wird:

  • wer im Jahr des Eintritts oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine eidgenössisch anerkannte Mittelschule auf der Sekundarstufe II bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.
  • wer im Jahr des Eintritts oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine Handels- oder Informatikmittelschule bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.

Qualifikationsverfahren

  • Berufsmaturitätsprüfungen

  • QV technische Berufe

  • QV Allgemeinbildung

  • QV De­tail­han­del

  • QV kauf­män­ni­sche Berufe

  • Termine

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Horgen 8810 ZH CH
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