Bildungszentrum Zürichsee BZZ
Das BZZ
Wir sind das führende Bildungszentrum am Zürichsee.
Das Bildungszentrum Zürichsee ist die führende kantonale Berufsfachschule für zukunftsorientiertes Lehren und Lernen am Zürichsee. Wir stehen für anspruchsvolle und zielgerichtete Bildung für alle, die beruflich vorwärts kommen wollen.
Vision
Das Bildungszentrum Zürichsee ist die führende kantonale Berufsfachschule für zukunftsorientiertes Lehren und Lernen am Zürichsee. Wir stehen für anspruchsvolle und zielgerichtete Bildung für alle, die beruflich vorwärts kommen wollen.
Erweiterungsbau BZZ Südseite
Unsere Werte
In unserem täglichen Handeln lassen wir uns von drei Werten leiten.
Wertschätzung
Wir anerkennen unsere Partner in ihrem Wesen und den Leistungen. Unsere Grundhaltung ist positiv und wohlwollend. Wir gehen sorgfältig mit der Infrastruktur um.
Verbindlichkeit
Zusagen, Absprachen und Vereinbarungen halten wir ein. Wir setzen klare Ziele und Regeln und definieren klare Abläufe.
Transparenz
Wir sind offen gegenüber uns selbst und gegenüber anderen. Wir stehen zu den begründeten Meinungen und Überzeugungen. Wir pflegen eine offene Kommunikation.
Allgemeinbildung
Der allgemein bildende Unterricht (ABU) vermittelt grundlegende Kompetenzen aus dem gesellschaftlichen und privaten Lebenskontext.
Der ABU beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.
Im ABU kann der Auszubildende Basiskompetenzen erwerben, um einen Beruf zu erlernen. Der ABU bietet die Möglichkeit, Defizite im Bereich der Sprachkompetenzen und weiteren persönlichen, sozialen oder methodischen Kompetenzen aufzuarbeiten.
Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht. Er muss von allen Lernenden besucht werden, welche nicht eine BMS besuchen oder auf Grund einer Zweitlehre bereits einen Abschluss in ABU aufweisen. Der ABU richtet sich nach dem BBT-Reglement, welches in einen Schullehrplan umgesetzt wurde.
Schulunterricht
Lektionentafel
Der Unterricht umfasst in drei Wochen-Lektionen offiziell zwei Fachbereiche: Gesellschaft (G) und Sprache-Kommunikation (S-K). In diesen beiden Fächern wird pro Semester je eine Note erteilt. Die einzelnen Semesterthemen sind aus dem Schullehrplan ersichtlich, der BZZ-intern erarbeitet wurde.
Exkursionen
In der Regel findet pro Jahr mindestens eine Exkursion statt. Das kann ein Museum, ein Besuch im Bundeshaus oder eine Veranstaltung mit einem Fach-Kollegen zusammen sein.
Lesungen
Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:
- Vertiefungsarbeit
- Schlussprüfung
- Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Gesellschaft undSprache/Kommunikation
Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.
Vertiefungsarbeit
Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem internen Portal.
Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.
Schlussprüfung
Ausgewählte Aspekte aus den Fachbereichen Gesellschaft und Sprache/Kommunikation werden an einer Schlussprüfung geprüft. Es gibt für beide Fachbereiche eine gemeinsame Note.
Aufnahmeprüfung
für die BMS
Für den Besuch der BMS ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Eine prüfungsfreie Aufnahme ist unter gewissen Bedingungen möglich.
Erlaubte Hilfsmittel
Mathematik | Zeichenutensilien, üblicher Sekundarschulrechner (ohne CAS und nicht grafikfähig) |
Deutsch | Duden beim Aufsatz, sonst keine Hilfsmittel erlaubt |
Englisch | keine Hilfsmittel erlaubt |
Französisch | keine Hilfsmittel erlaubt |
Prüfungsfreie Zulassung
Prüfungsfrei aufgenommen wird:
- wer im Jahr des Eintritts oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine eidgenössisch anerkannte Mittelschule auf der Sekundarstufe II bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.
- wer im Jahr des Eintritts oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine Handels- oder Informatikmittelschule bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.
Qualifikationsverfahren
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Berufsmaturitätsprüfungen
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QV technische Berufe
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QV Allgemeinbildung
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QV Detailhandel
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QV kaufmännische Berufe
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Termine